Die GOL-Fraktion hat beantragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes innerorts Tempo 30 auf der Weinstraße anzuordnen und außerorts bis nach der ersten Haarnadelkurve in Richtung Manolzweiler Tempo 50. Damit haben wir die Empfehlung des Verkehrsgutachters Karajan aus dem Jahr 2017 aufgegriffen, der wegen der unübersichtlichen Kurvenbereiche und der unzureichenden Gehwegbreiten eine deutlich erhöhte Gefährdungslage an der Weinstraße festgestellt hatte.
In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2019 informierte die Stadtverwaltung nun über die ablehnenden Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu unserem Antrag. Als Begründung führen das Polizeipräsidium Aalen und das Landratsamt Rems-Murr-Kreis an, innerorts sei in den letzten 10 Jahren kein Unfall erfasst worden und die geringe Gehwegbreite stelle keine ausreichende Gefahrensituation dar – obwohl dort Schüler unterwegs sind! Auf völliges Unverständnis bei der GOL stieß die Behördenaussage, die Anordnung von Tempo 30 setze voraus, dass auch im Kurvenbereich mit 30 km/h gefahren werden könne. Eine Tempobegrenzung entbinde die Verkehrsteilnehmer von den allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 3 StVO.
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