Das Volksbegehren Artenschutz hat der Debatte um wirksamen Artenschutz in Baden-Württemberg neuen Schwung gegeben und viele sinnvolle Maßnahmen vorgeschlagen.
Beim darin enthaltenen Entwurf von § 34 des Naturschutzgesetzes besteht jedoch Änderungsbedarf, denn ein umfängliches Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist schlicht nicht praktikabel, weder für die landwirtschaftlichen Betriebe noch für die Landesverwaltung. Deshalb hat Ministerpräsident Kretschmann Umweltminister Untersteller (Grüne) und Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) beauftragt, Eckpunkte für einen besseren Artenschutz zu entwickeln und dabei auch über die Forderungen des Volksbegehrens hinauszugehen. Denn Artenschutz ist nicht nur Sache der Landwirtschaft, sondern braucht die Mitwirkung der Bürger*innen, der Wirtschaft, der Kommunen und der Politik. Dieses nun vorliegende 11-Punkte-Papier setzt neue Maßstäbe für den Artenschutz. Große Teile des Volksbegehrens wurden übernommen. Nicht mehr enthalten ist jedoch das generelle Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten, was hier im Remstal viele Wein- und Obstbauflächen stark betroffen hätte. Hinzugekommen sind wichtige weitergehende Vorhaben: Der Artenschutz wird gesetzliches Ziel. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel werden für private Anwender verboten. Die Lichtverschmutzung soll eingedämmt werden. Kommunen werden zur Beteiligung verpflichtet, z.B. beim Ausbau des Biotopverbunds. Und das Land bekennt sich zur Förderung des Artenschutzes in Städten und Siedlungsbereichen. Diese Eckpunkte sollen nun mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden diskutiert werden. Auch der Trägerkreis des Volksbegehrens ist zum Dialog bereit und hat seine Unterschriftensammlung bis Mitte Dezember ausgesetzt. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, spätestens im ersten Quartal 2020 einen Gesetzentwurf für besseren Artenschutz in den Landtag einzubringen – für den Artenreichtum unserer Ökosysteme und für eine naturnahe Landwirtschaft.
Manfred Siglinger